Regalprüfung nach DIN EN 15635 — der Betreiberleitfaden für rechtssichere Lager.
Pflichten, Haftung, Schadensbewertung, Ablauf und Checkliste — der unabhängige Praxisleitfaden für Geschäftsführung, Lagerleitung und Arbeitssicherheit. Vollständig lesbar, kostenlos als PDF.
Über diesen Leitfaden
Dieser Leitfaden beschreibt, was Betreiber von Lagerregalanlagen in Deutschland zur Prüfung ihrer Anlagen wissen müssen: welche Vorschriften gelten, wer prüfen darf, in welchen Abständen, wie Schäden bewertet werden und was ein Befund praktisch nach sich zieht. Er ist als Arbeitsgrundlage gedacht — nicht als Werbeschrift.
Angesprochen sind Geschäftsführung, Lager- und Logistikleitung, Operations, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhaltung und HSE-Verantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen mit Regalanlagen. Der Text folgt der Reihenfolge, in der die Fragen im Betrieb auftreten: von der Ausgangslage über Pflichten und Haftung zu Schadensbildern, Bewertung, Wirtschaftlichkeit, Ablauf und einer druckbaren Selbstkontroll-Checkliste.
Alle Zahlen sind mit Quelle und Jahr belegt. Modellrechnungen sind ausdrücklich als illustrativ gekennzeichnet und ersetzen keine betriebsindividuelle Kalkulation. Die Ampelfarben werden im gesamten Dokument ausschließlich für Schadensklassen verwendet, damit ihre Signalwirkung erhalten bleibt.
Dieser Leitfaden gibt den Stand der einschlägigen Vorschriften und der guten fachlichen Praxis wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Prüfung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zu einer konkreten Anlage kann nur eine befähigte Person vor Ort treffen; rechtliche Bewertungen bleiben der anwaltlichen Beratung vorbehalten.
Warum sichere Regalanlagen heute wichtiger sind als je zuvor
Ein Regal ist kein Möbelstück. Eine Palettenregalanlage ist eine tragende Konstruktion aus dünnwandigen Stahlprofilen, die Lasten im Bereich mehrerer Tonnen je Feld aufnimmt — und das über Jahre, unter wechselnder Beladung und im täglichen Kontakt mit Flurförderzeugen. Statisch verhält sie sich wie ein Bauwerk, organisatorisch wird sie in vielen Betrieben wie Einrichtung behandelt. Genau in dieser Lücke entstehen Risiken.
Vier Entwicklungen haben den Druck auf Regalanlagen in den letzten Jahren erhöht:
Die Unfallstatistik zeigt, dass das Lager kein Nebenschauplatz ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verzeichnete für 2023 insgesamt 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 381 tödliche Arbeitsunfälle; das relative Unfallrisiko lag bei 18,1 je 1.000 Vollarbeiter. Auf Regale und Paletten entfielen dabei 15.240 Unfälle (DGUV, 2023).

Ausgabe 2026
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Warum Regalprüfungen notwendig sind
Regalanlagen werden für definierte Lastfälle berechnet und in diesem Zustand abgenommen. Der Betriebsalltag weicht davon ab: Paletten werden schräg eingesetzt, Ladungsträger sind beschädigt, Fahrer stoßen im Rückwärtsfahren an, Ebenen werden umgehängt. Jeder dieser Vorgänge verändert die Konstruktion — meist geringfügig, in Summe erheblich.
Unsichtbare Schäden sind der Kern des Problems. Ein angefahrener Ständer knickt selten sofort ein. Er verformt sich um wenige Millimeter, und mit dieser Verformung sinkt die Knicklast des Profils, weil die Last nicht mehr zentrisch geführt wird. Die Anlage sieht danach normal aus und trägt weiterhin — bis eine ungünstige Kombination aus voller Beladung, zusätzlicher Verformung und Erschütterung die Reserve überschreitet.
Veränderungen im Lager sind der zweite Kern. Wird eine Traversenebene umgehängt, ändert sich die Feldlast der gesamten Anlage: Größere Fachhöhen bedeuten längere Knicklängen im Ständer und damit eine geringere zulässige Belastung. Das Belastungsschild an der Anlage stimmt dann nicht mehr — formal wie praktisch.
Abb. 2 — Wirkungskette eines Anfahrschadens.

Was der Gesetzgeber verlangt
Die Prüfpflicht für Regalanlagen ergibt sich nicht aus einem einzelnen Paragrafen, sondern aus einer Kette von Vorschriften, die vom allgemeinen Schutzziel bis zur konkreten technischen Regel reicht. Für Betreiber ist die Kette wichtiger als jede Einzelnorm, denn sie erklärt, warum eine technische Norm wie die DIN EN 15635 verbindliche Wirkung entfaltet.
ArbSchGSchutzziel: sichere Arbeitsmittel BetrSichV §§ 3, 14Gefährdungsbeurteilung, Prüfung, Dokumentation TRBS 1201 / TRBS 1203Art und Umfang der Prüfung · befähigte Person DIN EN 15635 · DGUV Information 208-061 / 208-043Konkrete Prüfpraxis, Intervalle, Schadensbewertung
Abb. 4 — Normenpyramide: vom gesetzlichen Schutzziel zur anwendbaren technischen Regel.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber allgemein, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das für Arbeitsmittel: Nach § 3 ist die Gefährdungsbeurteilung Grundlage für Art, Umfang und Fristen der Prüfungen, nach § 14 sind Arbeitsmittel durch befähigte Personen zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201, TRBS 1203) beschreiben, wie diese Prüfung anzulegen ist und welche Qualifikation eine befähigte Person mitbringen muss. Die DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk füllen das für Regalanlagen mit konkreter Prüfpraxis.
Daraus folgt ein zweistufiges System. Die erste Stufe ist die regelmäßige Sichtkontrolle durch eingewiesenes eigenes Personal — üblicherweise wöchentlich, der genaue Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die zweite Stufe ist die mindestens jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person, die die Anlage systematisch aufnimmt, Schäden messtechnisch bewertet und einstuft. Beide Stufen sind zu dokumentieren.
| Stufe | Wer prüft | Wann | Was | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Sichtkontrolle | Eingewiesenes eigenes Personal (Regalinspektor des Betriebs) | Regelmäßig, in der Praxis wöchentlich — Abstand nach Gefährdungsbeurteilung | Sichtbare Schäden, Beladung, Anfahrschutz, Ordnung im Regalbereich | Ausgefüllte Checkliste, archiviert |
| Experteninspektion | Befähigte Person nach TRBS 1203 (intern oder extern) | Mindestens jährlich | Vollständige Aufnahme, Messung der Verformungen, Einstufung nach Ampelsystem, Maßnahmen | Prüfprotokoll, Mängelbericht, Prüfplakette |

Wer trägt die Verantwortung?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sicherheitsnetz: Kommt es im Betrieb zu einem Arbeitsunfall, tritt die Berufsgenossenschaft ein, und die persönliche Haftung von Unternehmer und Kollegen gegenüber dem Verletzten ist nach §§ 104 und 105 SGB VII grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses Haftungsprivileg ist der Grund, warum Regalsicherheit im Betrieb oft unterschätzt wird — es hat allerdings eine klare Grenze.
Die Grenze heißt grobe Fahrlässigkeit. Hat der Unternehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen nach § 110 SGB VII beim Verantwortlichen zurückholen — Heilbehandlung, Renten, Rehabilitation. § 111 SGB VII erstreckt das auf das Unternehmen als juristische Person. Ob ein Fall grob fahrlässig ist, entscheidet sich stets im Einzelfall; ein über Jahre ungeprüfter, sichtbar beschädigter Regalbereich ist in der Bewertung jedoch ein deutlich anderer Sachverhalt als ein Unfall an einer regelmäßig geprüften und dokumentierten Anlage.
Abb. 6 — Wer haftet wofür? Die Verantwortungskette im Betrieb.
Versicherungsrechtlich knüpfen Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen ihre Leistung an Obliegenheiten: Werden vorgeschriebene Prüfungen nicht durchgeführt oder nicht nachgewiesen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Der Prüfnachweis ist damit nicht nur ein Arbeitsschutzdokument, sondern Teil der betrieblichen Risikoabsicherung.
Ordnungs- und strafrechtlich können Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden; kommt es zu Personenschäden, stehen fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Raum. Auch hier entscheidet der Einzelfall — und die Beweislage besteht im Wesentlichen aus der vorhandenen oder fehlenden Dokumentation.
Häufige Schäden im Detail
Die Schadensbilder an Regalanlagen wiederholen sich. Wer sie kennt, erkennt sie in der wöchentlichen Sichtkontrolle auch ohne Messgerät — und weiß, wann eine messtechnische Bewertung nötig wird.
| Schadensbild | Typische Ursache | Wirkung auf die Tragfähigkeit |
|---|---|---|
| Anfahrschaden am Ständer | Flurförderzeug, Palettenüberstand | Exzentrische Lasteinleitung, reduzierte Knicklast |
| Verbogener Ständer / Beule | Punktueller Stoß, wiederholter Kontakt | Örtliche Schwächung des Profilquerschnitts |
| Verformte Traverse | Überladung, Fehlbeladung, Stoß beim Einlagern | Durchbiegung über L/200, bleibende Restdurchbiegung |
| Fehlende Sicherungsstifte | Verlust beim Umbau, nie montiert | Traverse kann sich beim Anheben aushängen |
| Verbogene Fußplatte | Anfahren, Überlast, Bodenunebenheit | Lastabtrag in den Boden gestört, Rissgefahr an der Naht |
| Fehlende Verankerung | Nie gesetzt, gelöst, ausgebrochen | Standsicherheit der Anlage nicht gewährleistet |
| Überladung | Feld-/Fachlast überschritten, Schild fehlt | Dauerhafte Überbeanspruchung, Materialermüdung |
| Fehlbeladung | Einseitige Last, defekte Paletten, Überstand | Punktlasten, Kippgefahr, Gefahr für den Gang |

Das Schadensklassensystem der DIN EN 15635
Die DIN EN 15635 macht aus einem Befund eine Entscheidung. Jeder Schaden wird einer von drei Klassen zugeordnet, und jede Klasse ist mit einer Maßnahme und einer Frist verbunden. Dieses Ampelsystem ist das Kernwerkzeug der Regalprüfung — es nimmt die Bewertung aus dem Ermessen und macht sie nachvollziehbar.
Verformung innerhalb der Grenzwerte (3 / 5 / 10 mm über 1 m), keine Risse, Verankerung intakt
Frist: keine
Maßnahme: Befund notieren, im nächsten Prüfzyklus erneut beurteilen
Grenzwert überschritten, aber weniger als um den Faktor 2; Schaden begrenzt und lokalisiert
Frist: 4 Wochen
Maßnahme: Kennzeichnen, nach Entlastung nicht wieder beladen, innerhalb der Frist instand setzen
Grenzwert um Faktor 2 oder mehr überschritten, Risse, gebrochene Schweißnähte, fehlende Verankerung
Frist: sofort
Maßnahme: Feld entlasten, sperren, gegen Nutzung sichern; Freigabe erst nach Reparatur
Abb. 8 / Tab. 3 — Das Ampelsystem der DIN EN 15635: Kriterium, Frist, Maßnahme.
Ablauf vom Befund zur Freigabe. Die Bewertung folgt immer derselben Kette — unabhängig davon, wer den Schaden entdeckt hat:
Befund
Messung
Einstufung
Maßnahme
Freigabe
Abb. 9 — Entscheidungsweg: Befund → Messung → Einstufung → Maßnahme → Freigabe.
Wer darf reparieren? Instandsetzungsarbeiten an tragenden Bauteilen setzen Systemkenntnis voraus: Ersatzteile müssen zum Regalsystem passen, Verbindungen und Verankerungen nach Vorgabe des Herstellers ausgeführt werden. Nach der Reparatur ist der Bereich erneut zu beurteilen; erst mit dokumentierter Freigabe darf er wieder beladen werden.
Die wirtschaftliche Seite
Regalsicherheit wird häufig als Kostenposition diskutiert. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist eine Prüfung jedoch der kleinste Betrag in einer Kette, deren übrige Glieder deutlich teurer sind — und deren Eintritt sich nicht planen lässt. Sichtbar ist meist nur die Reparatur; die eigentlichen Kosten liegen darunter.
Abb. 10 — Der Eisberg der Regalschadenskosten.
Tab. 4 — Modellrechnung: Kostenblöcke eines Schadensereignisses.
Abb. 11 — Schematischer Größenordnungsvergleich auf Basis der Modellrechnung; keine belegten Marktpreise.
Zahlen & Fakten
Alle in diesem Leitfaden verwendeten Kennzahlen sind hier gebündelt, mit Quelle und Jahr. Sie beschreiben das Umfeld, in dem Regalprüfungen stattfinden — nicht die Situation einer einzelnen Anlage.
Abb. 12 — Zahlen-Dashboard: das statistische Umfeld der Regalsicherheit.
| Kennzahl | Wert | Quelle (Jahr) |
|---|---|---|
| Meldepflichtige Arbeitsunfälle | 783.426 | DGUV (2023) |
| Tödliche Arbeitsunfälle | 381 | DGUV (2023) |
| Relatives Unfallrisiko | 18,1 je 1.000 Vollarbeiter | DGUV (2023) |
| Unfälle mit Regalen und Paletten | 15.240 | DGUV (2023) |
| Unfälle beim Lagern, Be- und Entladen | rund 80.000 | DGUV (2024) |
| Unfälle mit Flurförderzeugen | über 32.000 (8 tödlich) | DGUV (2024) |
| Gabelstapler-Unfälle (Ø pro Jahr) | 18.500 (≈ 300 schwer, ≥ 7 tödlich) | BAuA (2012–2023) |
| Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit | rund 134 Mrd. € (Bruttowertschöpfung 227 Mrd. €) | BAuA (2024) |
| Return on Prevention | 2,2 (1 € → 2,20 €) | IVSS/DGUV |
Ablauf einer professionellen Regalprüfung
Eine Experteninspektion ist ein planbarer Vorgang. Sie findet im laufenden Betrieb statt, erfordert keinen Produktionsstopp und dauert je nach Anlagengröße wenige Stunden bis einen Tag. Der Ablauf folgt sieben Schritten.
Anfrage und Bestandsaufnahme
Anlagentyp, Anzahl der Felder und Ebenen, Standort, Nutzungsart und vorhandene Unterlagen werden erfasst — Grundlage für Aufwand und Festpreis.
Terminvereinbarung
Der Termin wird in den Betriebsablauf gelegt — bei Bedarf abschnittsweise, damit einzelne Gänge kurzzeitig freigefahren werden können.
Vorbereitung
Zugänglichkeit sicherstellen, Unterlagen bereitlegen (Aufbau- und Belastungsangaben, letzte Protokolle, Anfahrmeldungen), Ansprechpartner benennen.
Prüfung
Systematische Begehung Feld für Feld: Ständer, Fußplatten, Verankerung, Traversen, Sicherungen, Diagonalen, Anfahrschutz, Kennzeichnung und Beladung. Verformungen werden gemessen und nach dem Ampelsystem eingestuft.
Dokumentation
Prüfprotokoll und Mängelbericht: Befund, Ort, Messwert, Einstufung, Maßnahme und Frist — nachvollziehbar, mit Fotos und eindeutiger Feldbezeichnung.
Plakette
Die geprüfte Anlage erhält eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Termin — sichtbar für Personal, Auditoren und Aufsicht.
Nachverfolgung und Freigabe
Orange Befunde werden innerhalb der Frist instand gesetzt, rote sofort gesperrt. Nach der Reparatur erfolgt die erneute Beurteilung und die dokumentierte Freigabe.
Abb. 13 — Die sieben Schritte einer Experteninspektion.

Häufige Fragen
Die Antworten geben die gute fachliche Praxis wieder und ersetzen keine Rechtsberatung und keine Beurteilung des Einzelfalls.
Rechtslage und Pflichten
Ja. Die Pflicht folgt aus der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz; DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk beschreiben, wie sie zu erfüllen ist.
Ja. Die Pflicht knüpft an das Arbeitsmittel, nicht an die Betriebsgröße. Umfang und Aufwand fallen bei kleinen Anlagen entsprechend geringer aus.
Eine Norm ist zunächst eine technische Regel. Über die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS wird sie zum anerkannten Stand der Technik — und damit zum Maßstab, an dem die Pflichterfüllung gemessen wird.
Ja, für alle Regalsysteme, die als Arbeitsmittel betrieben werden. Die Prüfkriterien richten sich nach dem jeweiligen System und den Herstellerangaben.
Verlangt werden regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung, die Prüfprotokolle der letzten Prüfungen und der Nachweis der Sichtkontrollen. Fehlen sie, drohen Anordnungen und Bußgelder.
Intervalle und Ablauf
Mindestens jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betrieb — in der Praxis wöchentlich, der Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ja. Hohe Umschlagsfrequenz, enge Gänge, viele Anfahrereignisse oder häufige Umbauten sprechen für kürzere Intervalle. Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ort dieser Entscheidung.
Nein. Die Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb, in der Regel abschnittsweise. Einzelne Gänge sollten für die Begehung kurzzeitig zugänglich sein.
Das hängt von Feldzahl, Höhe und Zugänglichkeit ab: von wenigen Stunden bei kleinen Anlagen bis zu mehreren Tagen bei großen Lagern.
Nein. Die Prüfung findet am beladenen Regal statt; die Beladung selbst ist Teil der Beurteilung. Einzelne Felder werden nur bei Bedarf entlastet.
Nach wesentlichen Änderungen — insbesondere veränderten Ebenenhöhen — ist die Anlage neu zu beurteilen und das Belastungsschild anzupassen.
Prüfer und Zuständigkeit
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit einschlägiger Ausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und aktueller Tätigkeit auf diesem Gebiet — intern oder extern.
Ja, sofern die Anforderungen an die befähigte Person erfüllt und nachweisbar sind. Häufig ist die interne Rolle auf die Sichtkontrolle beschränkt und die Experteninspektion extern beauftragt.
Nein. Die Durchführung ist delegierbar, die Organisationsverantwortung nicht — sie bleibt beim Unternehmer.
Eingewiesenes eigenes Personal. Die Einweisung sollte Schadensbilder, Grenzwerte, Meldeweg und Dokumentation umfassen und nachgewiesen werden.
Schäden und Maßnahmen
Bereich entlasten, absperren, gegen Nutzung sichern und melden. Erst danach wird bewertet — nie umgekehrt.
Die Verformung wird mit einem 1-m-Messstab gemessen und mit dem Grenzwert verglichen. Innerhalb des Grenzwerts ist der Befund grün; darüber orange; ab dem Faktor 2 rot. Grün ≤ 3 mm quer · ≤ 5 mm längs · ≤ 10 mm Verband → beobachten Orange über Grenzwert, unter Faktor 2 → in 4 Wochen instand setzen Rot ab Faktor 2, Risse, fehlende Verankerung → sofort sperren Abb. 15 — Schadensbewertung: Messverfahren und Ampeleinstufung.
Nein. Beschädigte tragende Bauteile werden ausgetauscht. Richten oder Schweißen verändert das Materialgefüge und ist ohne Herstellerfreigabe unzulässig.
Nach Ablauf der vier Wochen ist der Befund als rot zu behandeln: Das Feld ist zu entlasten und zu sperren.
Wo die Gefährdungsbeurteilung ein Anfahrrisiko ausweist, ist er die naheliegende Schutzmaßnahme — mindestens 400 mm hoch, 400 Nm aufnehmend, gelb-schwarz und nicht mit dem Regal verbunden.
Die befähigte Person nach erneuter Beurteilung — dokumentiert. Vor der Freigabe darf der Bereich nicht wieder beladen werden.
Kosten und Praktisches
Der Aufwand richtet sich nach Anzahl der Felder und Ebenen, Anlagentyp und Zugänglichkeit. Seriös ist ein Festpreis auf Basis einer Bestandsaufnahme — und die Prüfkosten bleiben deutlich unter den Folgekosten eines Schadensereignisses (§ 07).
Aufbau- und Belastungsangaben des Herstellers, das aktuelle Belastungsschild, frühere Prüfprotokolle und Mängelberichte sowie dokumentierte Anfahrmeldungen und Umbauten.
Selbstkontroll-Checkliste für Betreiber
Die regelmäßige Sichtkontrolle ist die erste Verteidigungslinie gegen unbemerkte Schäden. Sie unterscheidet sich inhaltlich nicht grundsätzlich von der Experteninspektion, kann aber auf die schadensträchtigen Teile reduziert werden. Diese Checkliste bündelt genau diese Punkte. Sie ist für eingewiesenes eigenes Personal gedacht, sollte wöchentlich angewendet (genauer Abstand: laut Gefährdungsbeurteilung) und ausgefüllt archiviert werden.
| Feld / Ort | Befund | Ampel | Maßnahme | erledigt am |
|---|---|---|---|---|
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Fazit & Handlungsempfehlung
Regalsicherheit ist kein Randthema des Arbeitsschutzes, sondern die Frage, ob eine tragende Konstruktion die Lasten hält, die täglich in ihr lagern. Dieser Leitfaden hat gezeigt, dass dahinter ein klares, nachvollziehbares System steht — rechtlich, technisch und wirtschaftlich.
Ein Regal ist ein Bauwerk unter Dauerlast, kein Möbelstück.
Die gefährlichsten Schäden sind die unsichtbaren — meist Anfahrschäden am Ständerfuß, die die Tragfähigkeit senken, während die Anlage äußerlich normal aussieht (§§ 01, 02, 05).
Die Prüfung ist Pflicht, nicht Kür.
BetrSichV, ArbSchG, DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk verlangen ein zweistufiges System: die regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betrieb und die mindestens jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person — beides dokumentiert (§ 03).
Die Verantwortung ist persönlich und delegierbar zugleich.
Die Durchführung lässt sich delegieren, die Organisationsverantwortung nicht; bei grober Fahrlässigkeit greift das Haftungsprivileg nicht, und die Berufsgenossenschaft kann nach § 110 SGB VII Regress nehmen (§ 04).
Die Bewertung ist eindeutig geregelt.
Das Ampelsystem der DIN EN 15635 koppelt jeden Befund an eine Maßnahme und eine Frist — Grün beobachten, Orange in vier Wochen instand setzen, Rot sofort sperren (§ 06).
Prävention rechnet sich.
Den geringen, planbaren Kosten einer jährlichen Prüfung stehen potenziell hohe Folgekosten gegenüber; der „Return on Prevention“ beziffert den Nutzen im Schnitt auf 2,20 Euro je investiertem Euro (§§ 07, 08).
Der nächste Schritt
Wer diesen Leitfaden gelesen hat, kann die zentrale Frage nun selbst beantworten: Ist meine Regalanlage nachweislich geprüft — und kann ich das im Ernstfall belegen? Lautet die Antwort „nein“ oder „nicht sicher“, ist die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person der sachlich naheliegende Schritt.

Eine geprüfte und dokumentierte Regalanlage ist am Ende beides: die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht — und die betriebswirtschaftlich vernünftige Entscheidung.
A.1 Quellenverzeichnis
Fundstellen und Ausgabestände sind vor Veröffentlichung gegen die jeweils aktuelle Fassung zu prüfen.
A.2 Glossar
Befähigte PersonPerson, die nach TRBS 1203 aufgrund Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit zur Prüfung eines Arbeitsmittels befähigt ist. SichtkontrolleRegelmäßige, in der Praxis wöchentliche Kontrolle durch eingewiesenes eigenes Personal. ExperteninspektionMindestens jährliche, systematische Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person mit Messung und Einstufung. Ständer / StänderrahmenVertikales, lastabtragendes Bauteil der Regalanlage, mit Diagonalen zum Rahmen verbunden. Traverse / TrägerHorizontales Bauteil, das die Ladung aufnimmt und in den Ständer eingehängt und gesichert ist. Feldlast / FachlastZulässige Gesamtlast eines Regalfelds bzw. einer einzelnen Ebene, ausgewiesen auf dem Belastungsschild. L/200Grenzwert für die Durchbiegung eines Trägers unter Last: höchstens ein Zweihundertstel der Stützweite. Faktor-2-RegelTrennlinie zwischen oranger und roter Einstufung: ab dem Doppelten des zulässigen Grenzwerts gilt Rot. AnfahrschutzVom Regal getrenntes Schutzelement vor gefährdeten Ständern, ≥ 400 mm hoch, ≥ 400 Nm, gelb-schwarz. Regress (§ 110 SGB VII)Rückgriff des Unfallversicherungsträgers auf den Verantwortlichen bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall.
A.3 Normen- und Vorschriftenübersicht
| Regelwerk | Relevanz für die Regalprüfung |
|---|---|
| ArbSchG | Allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen |
| BetrSichV §§ 3, 14 | Prüfung von Arbeitsmitteln, Fristenermittlung, befähigte Person, Dokumentation |
| TRBS 1201 | Art, Umfang und Fristen der Prüfungen von Arbeitsmitteln |
| TRBS 1203 | Anforderungen an die befähigte Person |
| DIN EN 15635 | Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen: Prüfpraxis, Grenzwerte, Schadensklassen |
| DGUV Information 208-061 | Regelwerk zur Sicherheit von Lager- und Regalanlagen (ersetzt DGUV Regel 108-007) |
| DGUV Information 208-043 | „Sicherheit von Regalen“: Anforderungen an Aufstellung, Betrieb und Anfahrschutz |
| SGB VII §§ 104, 105, 110, 111 | Haftungsprivileg und dessen Grenzen, Regress der Unfallversicherungsträger |
Bildnachweis: alle Fotos © Ruhr Regal Service, Sven Scheppmann. Der Inhalt dieses Leitfadens ist urheberrechtlich geschützt; Weitergabe und Vervielfältigung nur unverändert und mit Quellenangabe.
Ausgabe 2026 · Betreiberleitfaden Regalprüfung nach DIN EN 15635 · Herausgeber: Ruhr Regal Service, Sven Scheppmann, Kaulbachstr. 21, 44795 Bochum. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall.
Ist Ihre Regalanlage nachweislich geprüft?
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Ruhr Regal Service