Fachleitfaden für Betreiber · DIN EN 15635

Regalprüfung nach DIN EN 15635 — der Betreiberleitfaden für rechtssichere Lager.

Pflichten, Haftung, Schadensbewertung, Ablauf und Checkliste — der unabhängige Praxisleitfaden für Geschäftsführung, Lagerleitung und Arbeitssicherheit. Vollständig lesbar, kostenlos als PDF.

  • Umfang12 Kapitel · 35 Seiten
  • GrundlageDIN EN 15635 · DGUV
  • Ausgabe2026, Stand Januar 2026
Leitfaden
Vorspann

Über diesen Leitfaden

Dieser Leitfaden beschreibt, was Betreiber von Lagerregalanlagen in Deutschland zur Prüfung ihrer Anlagen wissen müssen: welche Vorschriften gelten, wer prüfen darf, in welchen Abständen, wie Schäden bewertet werden und was ein Befund praktisch nach sich zieht. Er ist als Arbeitsgrundlage gedacht — nicht als Werbeschrift.

Angesprochen sind Geschäftsführung, Lager- und Logistikleitung, Operations, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Instandhaltung und HSE-Verantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen mit Regalanlagen. Der Text folgt der Reihenfolge, in der die Fragen im Betrieb auftreten: von der Ausgangslage über Pflichten und Haftung zu Schadensbildern, Bewertung, Wirtschaftlichkeit, Ablauf und einer druckbaren Selbstkontroll-Checkliste.

Alle Zahlen sind mit Quelle und Jahr belegt. Modellrechnungen sind ausdrücklich als illustrativ gekennzeichnet und ersetzen keine betriebsindividuelle Kalkulation. Die Ampelfarben werden im gesamten Dokument ausschließlich für Schadensklassen verwendet, damit ihre Signalwirkung erhalten bleibt.

Dieser Leitfaden gibt den Stand der einschlägigen Vorschriften und der guten fachlichen Praxis wieder. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Prüfung im Einzelfall. Verbindliche Aussagen zu einer konkreten Anlage kann nur eine befähigte Person vor Ort treffen; rechtliche Bewertungen bleiben der anwaltlichen Beratung vorbehalten.

§ 01
Ausgangslage

Warum sichere Regalanlagen heute wichtiger sind als je zuvor

Ein Regal ist kein Möbelstück. Eine Palettenregalanlage ist eine tragende Konstruktion aus dünnwandigen Stahlprofilen, die Lasten im Bereich mehrerer Tonnen je Feld aufnimmt — und das über Jahre, unter wechselnder Beladung und im täglichen Kontakt mit Flurförderzeugen. Statisch verhält sie sich wie ein Bauwerk, organisatorisch wird sie in vielen Betrieben wie Einrichtung behandelt. Genau in dieser Lücke entstehen Risiken.

Vier Entwicklungen haben den Druck auf Regalanlagen in den letzten Jahren erhöht:

Treiber 01 Höherer Warenumschlag Mehr Ein- und Auslagerungen bedeuten mehr Lastwechsel und mehr Bewegungen je Regalmeter.
Treiber 02 Dichtere Lager Engere Gänge und höhere Anlagen verringern die Toleranz gegenüber Fahrfehlern.
Treiber 03 Mehr Staplerverkehr Jede Fahrbewegung ist ein potenzieller Anfahrvorgang am Ständerfuß.
Treiber 04 Ständige Veränderung Umgehängte Ebenen, neue Ladungsträger, geänderte Artikel — die Anlage von heute ist nicht die von der Abnahme.

Die Unfallstatistik zeigt, dass das Lager kein Nebenschauplatz ist. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verzeichnete für 2023 insgesamt 783.426 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 381 tödliche Arbeitsunfälle; das relative Unfallrisiko lag bei 18,1 je 1.000 Vollarbeiter. Auf Regale und Paletten entfielen dabei 15.240 Unfälle (DGUV, 2023).

Palettenregalanlage
Abb. 1 — Regalbauarten im Betrieb: Palettenregal, Fachbodenregal, Kragarmregal. Gemeinsame Bauteile: Ständerrahmen, Traversen, Diagonalverbände, Fußplatte und Bodenverankerung.
Titelseite des Betreiberleitfadens Regalprüfung nach DIN EN 15635 Ausgabe 2026
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  • FormatPDF
  • Umfang35 Seiten
  • Größe2,2 MB
  • StandJanuar 2026

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§ 02
Notwendigkeit

Warum Regalprüfungen notwendig sind

Regalanlagen werden für definierte Lastfälle berechnet und in diesem Zustand abgenommen. Der Betriebsalltag weicht davon ab: Paletten werden schräg eingesetzt, Ladungsträger sind beschädigt, Fahrer stoßen im Rückwärtsfahren an, Ebenen werden umgehängt. Jeder dieser Vorgänge verändert die Konstruktion — meist geringfügig, in Summe erheblich.

Unsichtbare Schäden sind der Kern des Problems. Ein angefahrener Ständer knickt selten sofort ein. Er verformt sich um wenige Millimeter, und mit dieser Verformung sinkt die Knicklast des Profils, weil die Last nicht mehr zentrisch geführt wird. Die Anlage sieht danach normal aus und trägt weiterhin — bis eine ungünstige Kombination aus voller Beladung, zusätzlicher Verformung und Erschütterung die Reserve überschreitet.

Veränderungen im Lager sind der zweite Kern. Wird eine Traversenebene umgehängt, ändert sich die Feldlast der gesamten Anlage: Größere Fachhöhen bedeuten längere Knicklängen im Ständer und damit eine geringere zulässige Belastung. Das Belastungsschild an der Anlage stimmt dann nicht mehr — formal wie praktisch.

Schritt 1 Anfahren Kontakt eines Flurförderzeugs mit Ständer, Fußplatte oder Traverse — oft unbemerkt und unerfasst.
Schritt 2 Verformung Bleibende Auslenkung des Profils, Beule, Riss in der Schweißnaht oder gelockerte Verankerung.
Schritt 3 Reduzierte Tragfähigkeit Die Anlage trägt weniger als ausgewiesen — bei unverändertem Erscheinungsbild und unveränderter Beladung.

Abb. 2 — Wirkungskette eines Anfahrschadens.

Verformter Ständer über der Fußplatte
Abb. 3 — Links: verformter Ständer oberhalb der Fußplatte. Rechts: Fußplatte mit Bodenverankerung — die Stelle, an der Anfahrschäden zuerst sichtbar werden.
§ 03
Betreiberpflichten

Was der Gesetzgeber verlangt

Die Prüfpflicht für Regalanlagen ergibt sich nicht aus einem einzelnen Paragrafen, sondern aus einer Kette von Vorschriften, die vom allgemeinen Schutzziel bis zur konkreten technischen Regel reicht. Für Betreiber ist die Kette wichtiger als jede Einzelnorm, denn sie erklärt, warum eine technische Norm wie die DIN EN 15635 verbindliche Wirkung entfaltet.

ArbSchGSchutzziel: sichere Arbeitsmittel BetrSichV §§ 3, 14Gefährdungsbeurteilung, Prüfung, Dokumentation TRBS 1201 / TRBS 1203Art und Umfang der Prüfung · befähigte Person DIN EN 15635 · DGUV Information 208-061 / 208-043Konkrete Prüfpraxis, Intervalle, Schadensbewertung

Abb. 4 — Normenpyramide: vom gesetzlichen Schutzziel zur anwendbaren technischen Regel.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber allgemein, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das für Arbeitsmittel: Nach § 3 ist die Gefährdungsbeurteilung Grundlage für Art, Umfang und Fristen der Prüfungen, nach § 14 sind Arbeitsmittel durch befähigte Personen zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201, TRBS 1203) beschreiben, wie diese Prüfung anzulegen ist und welche Qualifikation eine befähigte Person mitbringen muss. Die DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk füllen das für Regalanlagen mit konkreter Prüfpraxis.

Daraus folgt ein zweistufiges System. Die erste Stufe ist die regelmäßige Sichtkontrolle durch eingewiesenes eigenes Personal — üblicherweise wöchentlich, der genaue Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die zweite Stufe ist die mindestens jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person, die die Anlage systematisch aufnimmt, Schäden messtechnisch bewertet und einstuft. Beide Stufen sind zu dokumentieren.

StufeWer prüftWannWasNachweis
SichtkontrolleEingewiesenes eigenes Personal (Regalinspektor des Betriebs)Regelmäßig, in der Praxis wöchentlich — Abstand nach GefährdungsbeurteilungSichtbare Schäden, Beladung, Anfahrschutz, Ordnung im RegalbereichAusgefüllte Checkliste, archiviert
Experten­inspektionBefähigte Person nach TRBS 1203 (intern oder extern)Mindestens jährlichVollständige Aufnahme, Messung der Verformungen, Einstufung nach Ampelsystem, MaßnahmenPrüfprotokoll, Mängelbericht, Prüfplakette
Tab. 1 — Wer prüft was, wann?
Typenschild, Belastungsangaben und Prüfplakette am Ständer
Abb. 5 — Nachweis am Objekt: Typenschild mit Belastungsangaben, Betreiberhinweise und Prüfplakette mit nächstem Prüftermin.
§ 04
Haftung

Wer trägt die Verantwortung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Sicherheitsnetz: Kommt es im Betrieb zu einem Arbeitsunfall, tritt die Berufsgenossenschaft ein, und die persönliche Haftung von Unternehmer und Kollegen gegenüber dem Verletzten ist nach §§ 104 und 105 SGB VII grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses Haftungsprivileg ist der Grund, warum Regalsicherheit im Betrieb oft unterschätzt wird — es hat allerdings eine klare Grenze.

Die Grenze heißt grobe Fahrlässigkeit. Hat der Unternehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen nach § 110 SGB VII beim Verantwortlichen zurückholen — Heilbehandlung, Renten, Rehabilitation. § 111 SGB VII erstreckt das auf das Unternehmen als juristische Person. Ob ein Fall grob fahrlässig ist, entscheidet sich stets im Einzelfall; ein über Jahre ungeprüfter, sichtbar beschädigter Regalbereich ist in der Bewertung jedoch ein deutlich anderer Sachverhalt als ein Unfall an einer regelmäßig geprüften und dokumentierten Anlage.

GeschäftsführungUnternehmerpflicht Organisationsverantwortung: Prüfungen veranlassen, Zuständigkeiten und Mittel bereitstellen, Wirksamkeit kontrollieren. Nicht delegierbar.
Führungskraft im LagerÜbertragene Pflichten Umsetzung im Bereich: Sichtkontrollen sicherstellen, Befunde melden und nachverfolgen, Sperrungen durchsetzen, Personal einweisen.
SicherheitsbeauftragterUnterstützende Rolle Beobachten, hinweisen, unterstützen — ohne eigene Weisungsbefugnis und ohne Übernahme der Unternehmerpflicht.
Befähigte PersonFachliche Verantwortung Fachgerechte Durchführung der Prüfung, Einstufung der Befunde, belastbare Dokumentation und Freigabe nach Reparatur.

Abb. 6 — Wer haftet wofür? Die Verantwortungskette im Betrieb.

Versicherungsrechtlich knüpfen Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen ihre Leistung an Obliegenheiten: Werden vorgeschriebene Prüfungen nicht durchgeführt oder nicht nachgewiesen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Der Prüfnachweis ist damit nicht nur ein Arbeitsschutzdokument, sondern Teil der betrieblichen Risikoabsicherung.

Ordnungs- und strafrechtlich können Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden; kommt es zu Personenschäden, stehen fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Raum. Auch hier entscheidet der Einzelfall — und die Beweislage besteht im Wesentlichen aus der vorhandenen oder fehlenden Dokumentation.

§ 05
Schadensbilder

Häufige Schäden im Detail

Die Schadensbilder an Regalanlagen wiederholen sich. Wer sie kennt, erkennt sie in der wöchentlichen Sichtkontrolle auch ohne Messgerät — und weiß, wann eine messtechnische Bewertung nötig wird.

SchadensbildTypische UrsacheWirkung auf die Tragfähigkeit
Anfahrschaden am StänderFlurförderzeug, PalettenüberstandExzentrische Lasteinleitung, reduzierte Knicklast
Verbogener Ständer / BeulePunktueller Stoß, wiederholter KontaktÖrtliche Schwächung des Profilquerschnitts
Verformte TraverseÜberladung, Fehlbeladung, Stoß beim EinlagernDurchbiegung über L/200, bleibende Restdurchbiegung
Fehlende SicherungsstifteVerlust beim Umbau, nie montiertTraverse kann sich beim Anheben aushängen
Verbogene FußplatteAnfahren, Überlast, BodenunebenheitLastabtrag in den Boden gestört, Rissgefahr an der Naht
Fehlende VerankerungNie gesetzt, gelöst, ausgebrochenStandsicherheit der Anlage nicht gewährleistet
ÜberladungFeld-/Fachlast überschritten, Schild fehltDauerhafte Überbeanspruchung, Materialermüdung
FehlbeladungEinseitige Last, defekte Paletten, ÜberstandPunktlasten, Kippgefahr, Gefahr für den Gang
Tab. 2 — Häufige Schadensbilder an Palettenregalanlagen.
Messung der Durchbiegung mit Wasserwaage und Maßband
Abb. 7 — Messung der Durchbiegung: Wasserwaage als Bezugskante, Maßband für das Stichmaß.
§ 06
Schadensklassen

Das Schadensklassensystem der DIN EN 15635

Die DIN EN 15635 macht aus einem Befund eine Entscheidung. Jeder Schaden wird einer von drei Klassen zugeordnet, und jede Klasse ist mit einer Maßnahme und einer Frist verbunden. Dieses Ampelsystem ist das Kernwerkzeug der Regalprüfung — es nimmt die Bewertung aus dem Ermessen und macht sie nachvollziehbar.

GrünBeobachten

Verformung innerhalb der Grenzwerte (3 / 5 / 10 mm über 1 m), keine Risse, Verankerung intakt

Frist: keine
Maßnahme: Befund notieren, im nächsten Prüfzyklus erneut beurteilen

OrangeInstand setzen

Grenzwert überschritten, aber weniger als um den Faktor 2; Schaden begrenzt und lokalisiert

Frist: 4 Wochen
Maßnahme: Kennzeichnen, nach Entlastung nicht wieder beladen, innerhalb der Frist instand setzen

RotSofort sperren

Grenzwert um Faktor 2 oder mehr überschritten, Risse, gebrochene Schweißnähte, fehlende Verankerung

Frist: sofort
Maßnahme: Feld entlasten, sperren, gegen Nutzung sichern; Freigabe erst nach Reparatur

Abb. 8 / Tab. 3 — Das Ampelsystem der DIN EN 15635: Kriterium, Frist, Maßnahme.

Ablauf vom Befund zur Freigabe. Die Bewertung folgt immer derselben Kette — unabhängig davon, wer den Schaden entdeckt hat:

  1. Befund

  2. Messung

  3. Einstufung

  4. Maßnahme

  5. Freigabe

Abb. 9 — Entscheidungsweg: Befund → Messung → Einstufung → Maßnahme → Freigabe.

Wer darf reparieren? Instandsetzungsarbeiten an tragenden Bauteilen setzen Systemkenntnis voraus: Ersatzteile müssen zum Regalsystem passen, Verbindungen und Verankerungen nach Vorgabe des Herstellers ausgeführt werden. Nach der Reparatur ist der Bereich erneut zu beurteilen; erst mit dokumentierter Freigabe darf er wieder beladen werden.

§ 07
Wirtschaftlichkeit

Die wirtschaftliche Seite

Regalsicherheit wird häufig als Kostenposition diskutiert. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist eine Prüfung jedoch der kleinste Betrag in einer Kette, deren übrige Glieder deutlich teurer sind — und deren Eintritt sich nicht planen lässt. Sichtbar ist meist nur die Reparatur; die eigentlichen Kosten liegen darunter.

Über der Wasserlinie — sichtbar Reparatur der Regalanlage Ersatzteile, Montage, Anfahrschutz — der Betrag, der in der Kalkulation auftaucht.
Unter der Wasserlinie — die eigentlichen Kosten Beschädigte WareBestand, Verpackung, Entsorgung, Nachproduktion BetriebsunterbrechungGesperrte Bereiche, Umlagerung, Stillstand im Prozess PersonalausfallKrankheit, Ersatzkräfte, Einarbeitung, Untersuchung des Vorfalls LieferverzugKonventionalstrafen, Sonderfahrten, verlorene Aufträge Imageschaden und FolgeaufwandKundenvertrauen, Auditbefunde, behördliche Nachschau, Versicherungsfragen

Abb. 10 — Der Eisberg der Regalschadenskosten.

Tab. 4 — Modellrechnung: Kostenblöcke eines Schadensereignisses.

Prüfkosten vs. Schadenskosten — Größenordnungen im Vergleich
Jährliche Prüfung planbar
Ein Schadensereignis nicht planbar

Abb. 11 — Schematischer Größenordnungsvergleich auf Basis der Modellrechnung; keine belegten Marktpreise.

§ 08
Datengrundlage

Zahlen & Fakten

Alle in diesem Leitfaden verwendeten Kennzahlen sind hier gebündelt, mit Quelle und Jahr. Sie beschreiben das Umfeld, in dem Regalprüfungen stattfinden — nicht die Situation einer einzelnen Anlage.

783.426 Meldepflichtige Arbeitsunfälle DGUV 2023
381 Tödliche Arbeitsunfälle DGUV 2023
18,1 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter DGUV 2023
15.240 Unfälle mit Regalen und Paletten DGUV 2023
~80.000 Unfälle beim Lagern, Be- und Entladen DGUV 2024
>32.000 Unfälle mit Flurförderzeugen, davon 8 tödlich DGUV 2024
Gabelstapler-Unfälle im Mittel 18.500 pro Jahr darunter rund 300 schwere und mindestens sieben tödliche Fälle jährlich (BAuA, 2012–2023)
Return on Prevention 1 € 2,20 € Faktor 2,2: Ertrag betrieblicher Präventionsarbeit je investiertem Euro (IVSS/DGUV)

Abb. 12 — Zahlen-Dashboard: das statistische Umfeld der Regalsicherheit.

KennzahlWertQuelle (Jahr)
Meldepflichtige Arbeitsunfälle783.426DGUV (2023)
Tödliche Arbeitsunfälle381DGUV (2023)
Relatives Unfallrisiko18,1 je 1.000 VollarbeiterDGUV (2023)
Unfälle mit Regalen und Paletten15.240DGUV (2023)
Unfälle beim Lagern, Be- und Entladenrund 80.000DGUV (2024)
Unfälle mit Flurförderzeugenüber 32.000 (8 tödlich)DGUV (2024)
Gabelstapler-Unfälle (Ø pro Jahr)18.500 (≈ 300 schwer, ≥ 7 tödlich)BAuA (2012–2023)
Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeitrund 134 Mrd. € (Bruttowertschöpfung 227 Mrd. €)BAuA (2024)
Return on Prevention2,2 (1 € → 2,20 €)IVSS/DGUV
Tab. 5 — Übersicht der Schlüsselzahlen mit Quelle und Jahr.
§ 09
Ablauf

Ablauf einer professionellen Regalprüfung

Eine Experteninspektion ist ein planbarer Vorgang. Sie findet im laufenden Betrieb statt, erfordert keinen Produktionsstopp und dauert je nach Anlagengröße wenige Stunden bis einen Tag. Der Ablauf folgt sieben Schritten.

  1. Anfrage und Bestandsaufnahme

    Anlagentyp, Anzahl der Felder und Ebenen, Standort, Nutzungsart und vorhandene Unterlagen werden erfasst — Grundlage für Aufwand und Festpreis.

  2. Terminvereinbarung

    Der Termin wird in den Betriebsablauf gelegt — bei Bedarf abschnittsweise, damit einzelne Gänge kurzzeitig freigefahren werden können.

  3. Vorbereitung

    Zugänglichkeit sicherstellen, Unterlagen bereitlegen (Aufbau- und Belastungsangaben, letzte Protokolle, Anfahrmeldungen), Ansprechpartner benennen.

  4. Prüfung

    Systematische Begehung Feld für Feld: Ständer, Fußplatten, Verankerung, Traversen, Sicherungen, Diagonalen, Anfahrschutz, Kennzeichnung und Beladung. Verformungen werden gemessen und nach dem Ampelsystem eingestuft.

  5. Dokumentation

    Prüfprotokoll und Mängelbericht: Befund, Ort, Messwert, Einstufung, Maßnahme und Frist — nachvollziehbar, mit Fotos und eindeutiger Feldbezeichnung.

  6. Plakette

    Die geprüfte Anlage erhält eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Termin — sichtbar für Personal, Auditoren und Aufsicht.

  7. Nachverfolgung und Freigabe

    Orange Befunde werden innerhalb der Frist instand gesetzt, rote sofort gesperrt. Nach der Reparatur erfolgt die erneute Beurteilung und die dokumentierte Freigabe.

Abb. 13 — Die sieben Schritte einer Experteninspektion.

Begehung der Regalanlage im laufenden Betrieb
Abb. 14 — Systematische Begehung: jede Gasse Feld für Feld, im laufenden Betrieb.
§ 10
FAQ

Häufige Fragen

Die Antworten geben die gute fachliche Praxis wieder und ersetzen keine Rechtsberatung und keine Beurteilung des Einzelfalls.

Rechtslage und Pflichten

Ja. Die Pflicht folgt aus der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz; DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk beschreiben, wie sie zu erfüllen ist.

Ja. Die Pflicht knüpft an das Arbeitsmittel, nicht an die Betriebsgröße. Umfang und Aufwand fallen bei kleinen Anlagen entsprechend geringer aus.

Eine Norm ist zunächst eine technische Regel. Über die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS wird sie zum anerkannten Stand der Technik — und damit zum Maßstab, an dem die Pflichterfüllung gemessen wird.

Ja, für alle Regalsysteme, die als Arbeitsmittel betrieben werden. Die Prüfkriterien richten sich nach dem jeweiligen System und den Herstellerangaben.

Verlangt werden regelmäßig die Gefährdungsbeurteilung, die Prüfprotokolle der letzten Prüfungen und der Nachweis der Sichtkontrollen. Fehlen sie, drohen Anordnungen und Bußgelder.

Intervalle und Ablauf

Mindestens jährlich durch eine befähigte Person, zusätzlich regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betrieb — in der Praxis wöchentlich, der Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ja. Hohe Umschlagsfrequenz, enge Gänge, viele Anfahrereignisse oder häufige Umbauten sprechen für kürzere Intervalle. Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ort dieser Entscheidung.

Nein. Die Prüfung erfolgt im laufenden Betrieb, in der Regel abschnittsweise. Einzelne Gänge sollten für die Begehung kurzzeitig zugänglich sein.

Das hängt von Feldzahl, Höhe und Zugänglichkeit ab: von wenigen Stunden bei kleinen Anlagen bis zu mehreren Tagen bei großen Lagern.

Nein. Die Prüfung findet am beladenen Regal statt; die Beladung selbst ist Teil der Beurteilung. Einzelne Felder werden nur bei Bedarf entlastet.

Nach wesentlichen Änderungen — insbesondere veränderten Ebenenhöhen — ist die Anlage neu zu beurteilen und das Belastungsschild anzupassen.

Prüfer und Zuständigkeit

Eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit einschlägiger Ausbildung, Erfahrung mit Regalanlagen und aktueller Tätigkeit auf diesem Gebiet — intern oder extern.

Ja, sofern die Anforderungen an die befähigte Person erfüllt und nachweisbar sind. Häufig ist die interne Rolle auf die Sichtkontrolle beschränkt und die Experteninspektion extern beauftragt.

Nein. Die Durchführung ist delegierbar, die Organisationsverantwortung nicht — sie bleibt beim Unternehmer.

Eingewiesenes eigenes Personal. Die Einweisung sollte Schadensbilder, Grenzwerte, Meldeweg und Dokumentation umfassen und nachgewiesen werden.

Schäden und Maßnahmen

Bereich entlasten, absperren, gegen Nutzung sichern und melden. Erst danach wird bewertet — nie umgekehrt.

Die Verformung wird mit einem 1-m-Messstab gemessen und mit dem Grenzwert verglichen. Innerhalb des Grenzwerts ist der Befund grün; darüber orange; ab dem Faktor 2 rot. Grün ≤ 3 mm quer · ≤ 5 mm längs · ≤ 10 mm Verband → beobachten Orange über Grenzwert, unter Faktor 2 → in 4 Wochen instand setzen Rot ab Faktor 2, Risse, fehlende Verankerung → sofort sperren Abb. 15 — Schadensbewertung: Messverfahren und Ampeleinstufung.

Nein. Beschädigte tragende Bauteile werden ausgetauscht. Richten oder Schweißen verändert das Materialgefüge und ist ohne Herstellerfreigabe unzulässig.

Nach Ablauf der vier Wochen ist der Befund als rot zu behandeln: Das Feld ist zu entlasten und zu sperren.

Wo die Gefährdungsbeurteilung ein Anfahrrisiko ausweist, ist er die naheliegende Schutzmaßnahme — mindestens 400 mm hoch, 400 Nm aufnehmend, gelb-schwarz und nicht mit dem Regal verbunden.

Die befähigte Person nach erneuter Beurteilung — dokumentiert. Vor der Freigabe darf der Bereich nicht wieder beladen werden.

Kosten und Praktisches

Der Aufwand richtet sich nach Anzahl der Felder und Ebenen, Anlagentyp und Zugänglichkeit. Seriös ist ein Festpreis auf Basis einer Bestandsaufnahme — und die Prüfkosten bleiben deutlich unter den Folgekosten eines Schadensereignisses (§ 07).

Aufbau- und Belastungsangaben des Herstellers, das aktuelle Belastungsschild, frühere Prüfprotokolle und Mängelberichte sowie dokumentierte Anfahrmeldungen und Umbauten.

§ 11
Checkliste

Selbstkontroll-Checkliste für Betreiber

Die regelmäßige Sichtkontrolle ist die erste Verteidigungslinie gegen unbemerkte Schäden. Sie unterscheidet sich inhaltlich nicht grundsätzlich von der Experteninspektion, kann aber auf die schadensträchtigen Teile reduziert werden. Diese Checkliste bündelt genau diese Punkte. Sie ist für eingewiesenes eigenes Personal gedacht, sollte wöchentlich angewendet (genauer Abstand: laut Gefährdungsbeurteilung) und ausgefüllt archiviert werden.

Feld / OrtBefundAmpelMaßnahmeerledigt am
Abb. 16 — Selbstkontroll-Checkliste, als eigenständige Seite zum Ausdrucken.
Titelseite des Betreiberleitfadens Regalprüfung nach DIN EN 15635 Ausgabe 2026
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§ 12
Fazit

Fazit & Handlungsempfehlung

Regalsicherheit ist kein Randthema des Arbeitsschutzes, sondern die Frage, ob eine tragende Konstruktion die Lasten hält, die täglich in ihr lagern. Dieser Leitfaden hat gezeigt, dass dahinter ein klares, nachvollziehbares System steht — rechtlich, technisch und wirtschaftlich.

  1. Ein Regal ist ein Bauwerk unter Dauerlast, kein Möbelstück.

    Die gefährlichsten Schäden sind die unsichtbaren — meist Anfahrschäden am Ständerfuß, die die Tragfähigkeit senken, während die Anlage äußerlich normal aussieht (§§ 01, 02, 05).

  2. Die Prüfung ist Pflicht, nicht Kür.

    BetrSichV, ArbSchG, DIN EN 15635 und das DGUV-Regelwerk verlangen ein zweistufiges System: die regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betrieb und die mindestens jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person — beides dokumentiert (§ 03).

  3. Die Verantwortung ist persönlich und delegierbar zugleich.

    Die Durchführung lässt sich delegieren, die Organisationsverantwortung nicht; bei grober Fahrlässigkeit greift das Haftungsprivileg nicht, und die Berufsgenossenschaft kann nach § 110 SGB VII Regress nehmen (§ 04).

  4. Die Bewertung ist eindeutig geregelt.

    Das Ampelsystem der DIN EN 15635 koppelt jeden Befund an eine Maßnahme und eine Frist — Grün beobachten, Orange in vier Wochen instand setzen, Rot sofort sperren (§ 06).

  5. Prävention rechnet sich.

    Den geringen, planbaren Kosten einer jährlichen Prüfung stehen potenziell hohe Folgekosten gegenüber; der „Return on Prevention“ beziffert den Nutzen im Schnitt auf 2,20 Euro je investiertem Euro (§§ 07, 08).

Der nächste Schritt

Wer diesen Leitfaden gelesen hat, kann die zentrale Frage nun selbst beantworten: Ist meine Regalanlage nachweislich geprüft — und kann ich das im Ernstfall belegen? Lautet die Antwort „nein“ oder „nicht sicher“, ist die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person der sachlich naheliegende Schritt.

Freigegebene Regalanlage

Eine geprüfte und dokumentierte Regalanlage ist am Ende beides: die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht — und die betriebswirtschaftlich vernünftige Entscheidung.

A
Anhang Quellen, Glossar, Normen- und Vorschriftenübersicht

A.1 Quellenverzeichnis

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Arbeitsunfallgeschehen, Berichtsjahr 2023 — meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle, relatives Unfallrisiko, Unfälle mit Regalen und Paletten.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Statistiken 2024 — Unfälle beim Lagern, Be- und Entladen sowie mit Flurförderzeugen.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Auswertungen zu Gabelstapler-Unfällen, Zeitraum 2012–2023.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Volkswirtschaftliche Kosten von Arbeitsunfähigkeit, Berichtsjahr 2024.
Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) / DGUV: Return on Prevention — Ertrag betrieblicher Präventionsarbeit.
DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl — Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen.
DGUV Information 208-061 (löste DGUV Regel 108-007 ab) sowie DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), TRBS 1201 und TRBS 1203, SGB VII §§ 104, 105, 110, 111.

Fundstellen und Ausgabestände sind vor Veröffentlichung gegen die jeweils aktuelle Fassung zu prüfen.

A.2 Glossar

Befähigte PersonPerson, die nach TRBS 1203 aufgrund Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit zur Prüfung eines Arbeitsmittels befähigt ist. SichtkontrolleRegelmäßige, in der Praxis wöchentliche Kontrolle durch eingewiesenes eigenes Personal. ExperteninspektionMindestens jährliche, systematische Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person mit Messung und Einstufung. Ständer / StänderrahmenVertikales, lastabtragendes Bauteil der Regalanlage, mit Diagonalen zum Rahmen verbunden. Traverse / TrägerHorizontales Bauteil, das die Ladung aufnimmt und in den Ständer eingehängt und gesichert ist. Feldlast / FachlastZulässige Gesamtlast eines Regalfelds bzw. einer einzelnen Ebene, ausgewiesen auf dem Belastungsschild. L/200Grenzwert für die Durchbiegung eines Trägers unter Last: höchstens ein Zweihundertstel der Stützweite. Faktor-2-RegelTrennlinie zwischen oranger und roter Einstufung: ab dem Doppelten des zulässigen Grenzwerts gilt Rot. AnfahrschutzVom Regal getrenntes Schutzelement vor gefährdeten Ständern, ≥ 400 mm hoch, ≥ 400 Nm, gelb-schwarz. Regress (§ 110 SGB VII)Rückgriff des Unfallversicherungsträgers auf den Verantwortlichen bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführtem Versicherungsfall.

A.3 Normen- und Vorschriftenübersicht

RegelwerkRelevanz für die Regalprüfung
ArbSchGAllgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen
BetrSichV §§ 3, 14Prüfung von Arbeitsmitteln, Fristenermittlung, befähigte Person, Dokumentation
TRBS 1201Art, Umfang und Fristen der Prüfungen von Arbeitsmitteln
TRBS 1203Anforderungen an die befähigte Person
DIN EN 15635Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen: Prüfpraxis, Grenzwerte, Schadensklassen
DGUV Information 208-061Regelwerk zur Sicherheit von Lager- und Regalanlagen (ersetzt DGUV Regel 108-007)
DGUV Information 208-043„Sicherheit von Regalen“: Anforderungen an Aufstellung, Betrieb und Anfahrschutz
SGB VII §§ 104, 105, 110, 111Haftungsprivileg und dessen Grenzen, Regress der Unfallversicherungsträger

Bildnachweis: alle Fotos © Ruhr Regal Service, Sven Scheppmann. Der Inhalt dieses Leitfadens ist urheberrechtlich geschützt; Weitergabe und Vervielfältigung nur unverändert und mit Quellenangabe.

Ausgabe 2026 · Betreiberleitfaden Regalprüfung nach DIN EN 15635 · Herausgeber: Ruhr Regal Service, Sven Scheppmann, Kaulbachstr. 21, 44795 Bochum. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung im Einzelfall.

Nächster Schritt

Ist Ihre Regalanlage nachweislich geprüft?

Wenn die Antwort „nein" oder „nicht sicher" lautet, ist die jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person der naheliegende Schritt. Schreiben Sie uns kurz — wir melden uns mit einem transparenten Festpreisangebot.